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Geschmackstagebuch für die Beikost – kostenlos zum Ausdrucken

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Geschmackstagebuch für die Beikost – kostenlos zum Ausdrucken

Das Geschmackstagebuch für die Beikost ist ein kostenloses A4-Blatt, auf dem Sie jeden neuen Geschmack eintragen, den Ihr Kind probiert hat – was es war, an welchem Tag, und ob es Ihrem Kind geschmeckt hat. Das Blatt ist ausschließlich als praktische Gedächtnisstütze für die Familie und die Kita gedacht, nicht als medizinische Beratung; Fragen zur Ernährung oder zu Reaktionen besprechen Sie bitte mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt. Drucken Sie das Blatt aus und hängen Sie es zu Hause auf, oder bewahren Sie es in einem Ordner auf und füllen es nach und nach aus, sobald neue Geschmäcker dazukommen.

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Über diese Vorlage

Nach ein paar Wochen ist es schwer, sich zu erinnern, welchen Geschmack Ihr Kind schon probiert hat und welchen noch nicht. Ein Blatt, das an der Kühlschranktür oder im Flur hängt, macht das Nachschlagen einfach – für Sie, für den anderen Elternteil und für die Kita.

Ein Eintrag unter „gefiel nicht“ ist keine endgültige Bewertung, sondern nur eine Beobachtung an diesem Tag. Geschmäcker ändern sich, und Sie können jederzeit einen neuen Eintrag mit einem aktuellen Datum hinzufügen.

Das Blatt ist keine Ernährungsberatung. Es hilft Ihnen lediglich, festzuhalten, was bereits probiert wurde – bei Fragen zur Ernährung oder zu Reaktionen ist die Kinderärztin oder der Kinderarzt die richtige Ansprechperson, und Sie können das ausgefüllte Blatt einfach mitbringen.

Wählen Sie die Variante, die zu Ihrem Alltag passt: eine einfache Übersicht mit wenigen Spalten, ein vollständiges Logbuch mit allen Feldern, oder eine Monat-für-Monat-Ansicht, mit der Sie später zurückblättern können.

Das bekommst du

  • Ein A4-Blatt zum Selbstausdrucken, sofort einsatzbereit
  • Leere Zeilen für jeden neuen Geschmack, Datum und Reaktion
  • Drei Varianten – von der einfachen Übersicht bis zum Monatsrückblick
  • Platz für eigene Notizen, die Sie später ergänzen können

So verwendest du die Vorlage

  1. Blatt ausdrucken. Laden Sie das PDF herunter und drucken Sie es auf einem A4-Blatt aus – Hochformat funktioniert am besten.
  2. Namen und Datum eintragen. Schreiben Sie den Namen des Kindes und das Datum, ab dem Sie das Blatt führen, oben in die freien Felder.
  3. Neue Geschmäcker eintragen. Tragen Sie jeden neuen Geschmack mit Datum ein, sobald Ihr Kind ihn probiert hat, und notieren Sie, ob es ihm geschmeckt hat.
  4. Aufhängen oder abheften. Hängen Sie das Blatt in der Küche auf oder legen Sie es in einen Ordner, damit auch die Kita und der andere Elternteil mitschreiben können.

Kostenlos herunterladen

Variante wählen, A4-PDF herunterladen und ausdrucken. Ohne Anmeldung.

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Häufige Fragen

Ersetzt das Geschmackstagebuch die Beratung beim Kinderarzt?
Nein. Das Blatt ist ausschließlich eine praktische Logliste für zu Hause und die Kita. Fragen zur Ernährung, zu Mengen oder zu Reaktionen Ihres Kindes besprechen Sie immer mit Ihrer Kinderärztin oder Ihrem Kinderarzt.
Was schreibe ich in die Spalte „gefiel nicht“?
Einfach Ihre Beobachtung von diesem Tag – kein endgültiges Urteil. Geschmacksvorlieben ändern sich häufig, und Sie können denselben Geschmack später mit einem neuen Datum erneut eintragen.
Kann ich das Blatt mit der Kita teilen?
Ja, genau dafür ist es gedacht. Wenn beide Elternteile und die Kita auf demselben Blatt eintragen, sehen alle auf einen Blick, was Ihr Kind bereits probiert hat.
Welche Variante passt zu uns?
Das hängt davon ab, wie viele Details Sie festhalten möchten: eine kurze Übersicht mit großen Feldern, ein vollständiges Logbuch mit Notizfeld, oder eine Ansicht, die nach Monaten geordnet ist, damit Sie leicht zurückblättern können.
Muss ich jeden Tag etwas eintragen?
Nein, nur wenn ein neuer Geschmack dazukommt. An den meisten Tagen bleibt das Blatt einfach hängen, bis wieder etwas Neues zu notieren ist.
Kann ich das Blatt zur Vorsorgeuntersuchung mitnehmen?
Ja. Viele Familien nehmen das ausgefüllte Blatt als eigene Notiz mit, um beim Termin einen Überblick griffbereit zu haben – es ersetzt aber keine medizinische Einschätzung.